Corona betroffen? Lass dir jetzt deine Digitalisierung fördern!

Förderung und Unterstützung durch den Staat nutzen

Im letzten Jahr hat die Pandemie viele Unternehmen in Atem gehalten und die Umsätze in den Keller sinken lassen. Investitionen wurden vertagt und Zahlungen aufgeschoben. Mit der Überbrückungshilfe III soll es von Februar bis einschließlich August jetzt noch einmal Unterstützung für betroffene Unternehmen geben.

Nachdem die Bundesregierung bereits im ersten Lockdown allen benachteiligten Branchen finanzielle Unterstützung zugesichert hat, gehen die Fördermaßnahmen nun in eine neue Runde. Zu Beginn dieses Jahres veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 19.01.2020 nun eine überarbeitete Version der Überbrückungshilfe III. Neu bei dieser Regelung ist, dass Unternehmen nun auch die Möglichkeit haben, über die normalen Fixkosten hinaus auch Kosten für Marketing, Werbung und Digitalisierung erstattet zu bekommen.

Die Förderung gilt zunächst für alle Firmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben und gilt für den Zeitraum November 2020 bis einschließlich Juni 2021.

Die konkrete Höhe der einzelnen Zuschüsse richtet sich nach dem Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat aus dem Vorjahr 2019. Bei möglichen Rückgängen von 30 % und höher können bis maximal 90 % der förderfähigen Fixkosten erstattet werden. Zu den Kosten im Musterkatalog zählen sowohl Versicherungen als auch Investitionen für bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten. Neu im Vergleich zum Vorjahr ist die Erstattung von Kosten und Investitionen im Bereich der Digitalisierung. Darunter fallen zum Beispiel Ausgaben in den Aufbau oder auch in die Erweiterung eines Online-Shops sowie Marketing- und Werbekosten für dein Unternehmen. Für diese Digitalinvestitionen können einmalig bis zu 20.000 Euro gefördert werden.

Aus diesem Grund stehen wir auch unseren Kunden mit den Leistungen im Bereich der Programmierung von Online-Shops und Social Media Marketing in dieser Zeit zur Verfügung. Somit können zum Beispiel auch Unternehmen aus dem Bereich des Einzelhandels trotz Corona durch den Online-Vertrieb Umsätze generieren. Wir empfehlen, die Überbrückungshilfe III vor dem Hintergrund der Digitalisierung zu nutzen und sich somit einen eigenen digitalen Vertrieb auszubauen. Sie ist nicht nur als Überbrückungsmaßnahme in dieser aktuellen Lage zu sehen, sondern vor allem als langfristige Investition in die Zukunft. Die Beantragung für die Überbrückungshilfe übernimmt der Steuerberater deines Vertrauens – melde dich jetzt direkt bei ihm und lass dich umfassend beraten.

Für Soloselbstständige und Künstler gibt es seit diesem Jahr ebenfalls einen schnellen und unbürokratischen Weg, Fördergelder in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen und Möglichkeiten darüber findest du auf der bundesweit einheitlichen digitalen Plattform der Überbrückungshilfe unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Du hast ein Ladengeschäft / Einzelhandel oder ein Restaurant?

Dann könnte unser Online-Bestellsystem "Click & Collect" die Lösung sein!

"Click & Collect"

Unsere Lösung für die Zukunft

Anfrage stellen

Deine Kunden können sich ihre Produkte bequem online anschauen und zum Selbst-Abholen bestellen. In ihrem Ladengeschäft rechnen Sie wie üblich die Ware ab. Es wird individuell auf das bestehende Corporate Design und ihre Produkte hin programmiert.

Wichtig ist der Hinweis, dass es sich hierbei nicht um eine Online-Shopsystem mit Backend handelt, sondern die Bestellungen gehen per Mail ein und werden von dem Händler bestätigt und wie üblich im Ladengeschäft abgerechnet. Somit ist das System auch gut geeigent wenn man nicht unbedingt technikaffin ist.

Leistungsumfang

  • Individuelles Layout einer Website mit dem Fokus auf Produktverkauf
  • Implementierung eines Online-Bestellsystems mit der im Vorfeld festgelegten Navigationsstruktur, dem abgestimmten Aufbau der Seiten und den Produkten
  • Programmierung der Seite zur Einbindung in das bereits bestehende CMS System oder als eigenständige Website. (Sollte kein Webhosting vorhanden sein kann dies nachgebucht werden)
  • Auswahlmöglichkeiten inkl. Warenkorb und Bestellbestätigung an den Kunden und an das Unternehmen per Mail.
  • Responsive Webdesign: Anpassung der Website an mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablets mittels responsive Design. Programmierung der CSS Media Queries verschiedener Browserfenstergrößen ab 320px breite, Optimierung der Navigation, des Textes, Zoom, der Links, Bildskalierung, anklickbare Telefonnummern.
  • Aufbau des Kataloges mit Bildern und Texten zu den Produkten (bis zu 25 Produkte inkl.)

Anwendungsgebiete

regionaler Einzelhandel (Dekoratives, Elektro, Second Hand, ...), Gastronomie, ...

Mögliche Zusatzleistungen

Gegen einen kleinen Aufpreis können nachfolgende Zusatzleistungen beauftragt werden:

  • Implementierung eines Paypal-Account (zzgl. Paypal-Gebühren)
  • Inhalte wie Bilder, Texte, Impressum und Datenschutz werden vom Auftraggeber digital geliefert
  • Fotografie und Texterstellung können zusätzlich beauftragt werden
  • Intensive CMS-Schulung kann zu eigentlichen Basis-Schulung zusätzlich beauftragt werden

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* zzgl. gesetzlicher Mwst.

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